Wir haben die Gemeinnützigkeit erreicht!

- Die Gemeinnützigkeit der zukünftigen Unternehmergesellschaft (gUG) ist genehmigt worden
- Für Dich als Retter ändert sich beim Retten nichts, außer dass in der gUG keiner persönlich haftet.
- Ein möglicher Verein und die gUG können miteinander existieren.
- Mitsprachemöglichkeit für alle Retter ist in der gUG ausdrücklich erwünscht.