Wir haben die Gemeinnützigkeit erreicht!

  • Die Gemeinnützigkeit der zukünftigen Unternehmergesellschaft (gUG) ist genehmigt worden
  • Für Dich als Retter ändert sich beim Retten nichts, außer dass in der gUG keiner persönlich haftet.
  • Ein möglicher Verein und die gUG können miteinander existieren.
  • Mitsprachemöglichkeit für alle Retter ist in der gUG ausdrücklich erwünscht.
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